Die DJK-Vereine in Rheinland-Pfalz

Die Situation der DJK in Rheinland-Pfalz zeigt nach dem Zweiten Weltkrieg Ähnlichkeiten mit der Entwicklung der DJK auf Bundesebene, aber es gibt auch einige Besonderheiten zu berichten, wie beispielsweise Pfarrer Pirmin Stoltz, der Geistlicher Beirat der Diözesangemeinschaft war, anlässlich des Diözesansportfestes 1958 in Landau schreibt: „Der Aufbau der DJK nach dem Kriege war eine der schwierigsten Aufgaben der Jugendarbeit überhaupt. Der Feind stand nicht nur rechts und auch nicht nur links; er stand auf allen Seiten, sogar in den eigenen Reihen. Gleich nach Kriegsende war man sich selbst in den maßgebenden Kreisen in der Anschauung einig, dass der Sportverband ‘ Deutsche Jugendkraft’ nicht mehr ins Leben gerufen werden soll’ „(Diözesansportfest 1958, Hrsg.: DJK Diözesangemeinschaft, Bund der Deutschen Katholischen Jugend Speyer und Freiburg, Landau 1958, S. 22). Dazu kommt, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, dass die Besatzungsmächte jede sportliche Betätigung beschränken, dass gerade die französische Militärregierung in ihrer Zone „den Jugendverbänden ausdrücklich den Sportbetrieb verboten und den allgemeinen Sportverbänden hierin eine Monopolstellung einräumten“ (ebenda). Diese Haltung wurde bereits zwei Jahre später korrigiert und führte zur Gründung bzw. Wiedergründung der ersten DJK-Vereine in der Diözese. Entgegen der Auffassung Prälat Wolkers wurde nicht nur der Zusammenschluss der DJK-Vereine in einem Verband, sondern auch ein eigener Spielbetrieb gefordert. Diese Haltung wurde gefördert durch die Einstellung der hiesigen Sportverbände, die keine DJK-Vereine in ihren Verband aufnehmen wollten. Während manche Kapläne das Vereinsleben in den DJK-Vereinen entscheidend mitprägten, wie z.B. Kaplan Vinzenz Mohrbacher bei der DJK Palatia Mundenheim und später in St. Ingbert, so wirkten manche Pfarrer geradezu undemokratisch und despotisch, wie z.B. Pfarrer Bergmann am 21. April 1953 bei der Versammlung in Ludwigshafen, bei der er das Zusammengehen von DJK Palatia Mundenheim und DJK Rot-Weiß Gartenstadt zur DJK SG Eintracht und deren Anschluss an den Fußballverband verbieten wollte.

„Die erste Besprechung, die zwischen dem Südwestdeutschen Fußballverband und dem Sportbund Bezirk Pfalz und der Katholischen Jugend des Bistums Speyer im Juli 1948 stattfand, erreichte zwar eine gewisse Annäherung, brachte aber noch keinen wesentlichen Fortschritt in der Frage der DJK, da von den allgemeinen Sportverbänden überhöhte Forderungen bei der Gründung der DJK-Vereine gestellt wurden“ (ebenda). Eine weitere Konferenz brachte am 10. September 1952 in Edenkoben den Durchbruch, als der Aufnahme der DJK-Vereine in den Südwestdeutschen Fußballverband zugestimmt wurde, aber unter der Auflage, dass der Vereinsname „DJK“ durch einen Zusatz, wie z. B. „Eintracht“ oder „Schwarz-Weiß“, ergänzt werden musste. Ein weiterer Fortschritt wurde im Mai 1957 wiederum in Edenkoben erreicht. Ab diesem Zeitpunkt war es erlaubt, den Namen DJK im Briefkopf der Vereine zu verwenden und zwar in der Formulierung „Mitglied der Arbeitsgemeinschaft DJK“ und „Mitglied des Südwestdeutschen Fußballverbandes“ ’ (a.a.O., S. 25).

Parallel zu diesen organisatorischen Erfolgen werden jetzt neben dem Fußball auch andere Freizeitaktivitäten ins Leben gerufen und gefördert, wie beispielsweise die Leichtathletik und der Segelflugsport. Dieser konsequent eingeschlagene Weg führte schließlich zum Zusammenschluss der DJK-Kreisgemeinschaften in einer Diözesangemeinschaft im Jahre 1950. So berichtet „Der christliche Pilger“ in seiner Ausgabe Nr. 30 vom 23. Juli 1950, dass sich am 15./16. Juli katholische Sportler der Diözese im Jugendheim St. Christophorus in Bad Dürkheim trafen, „um die Frage der Sportpflege in katholischer Gemeinschaft zu besprechen“ und um „zur Gründung der Diözesangemeinschaft DJK aufzurufen“ (Gründung der Diözesangemeinschaft DJK, in: Der christliche Pilger, 100. Jahrgang, Nr. 30, Speyer, 23.07.1950, S. 475). Die zweiundfünfzig Anwesenden wollten dem Vorschlag des Hauptsportamtes, Haus Altenberg, folgen und eine Diözesangemeinschaft gründen. Zu diesem Zweck wählten sie einen vorläufigen Vorstand, der als Arbeits-ausschuss die Vorbereitungen für die Wahl eines endgültigen Vorstandes treffen sollte. Wie im damals angefertigten Protokoll des Diözesanjugendführers Gerhard Geis zu lesen ist, gehörten dem Ausschuss neben dem Diözesanjugendführer Geis noch Domvikar Schwartz, Kaplan Schreiner und weitere acht Herren an (vgl. Geis, Gerhard, Protokoll der Sitzung vom 15./16. Juli 1950). Damit der Start gelingt und die Gedanken der Sportpflege in katholischer Gemeinschaft auch auf fruchtbare Erde fallen, hatte Gerhard Geis ein Merkblatt für die DJK-Arbeit entworfen. Darin werden nicht nur organisatorische Hinweise z.B. über die Spielmodalitäten der Mannschaften oder den ordentlichen Sportbetrieb gegeben, sondern die klare Zielsetzung der DJK wird formuliert, nämlich der Verbreitung eines gesunden Sportethos zu dienen und „Sport nicht nur um des Sportes willen zu betreiben, sondern um Leib und Seele des jungen Menschen als Gabe Gottes zu stärken und zu vervollkommnen“ (Geis, Gerhard, Merkblatt zur DJK-Arbeit, Speyer, 19. Juli 1950). Die gleiche Intention, warum die DJK gegründet wurde und was die Arbeitsgemeinschaft DJK will, bringt Kaplan Schreiner in seinem Brief an die Mitglieder des Arbeitsausschusses ebenso zum Ausdruck (Kaplan Schreiner, Brief an den vorläufigen Vorstand, Speyer, 07. August 1950) wie der Diözesanjugendführer Gerhard Geis im „Christlichen Pilger“ im gleichen Monat (Sport in katholischer Gemeinschaft, in: Der christliche Pilger, 100. Jahrgang, Nr. 33, Speyer,13.08.1950, S.579). „Zur gleichen Zeit trafen sich sportfreudige Mädchen der Pfalz und berieten, wie der Frauensport im Bund Katholischer Jugend durchgeführt werden kann. Die Frauensportgruppen stehen allein unter weiblicher Führung und Leitung.“ (Gründung der Diözesangemeinschaft DJK, a.a.O.).

Der 1950 ins Leben gerufene vorläufige Vorstand hat die Weichen gestellt für die Gründung der Diözesangemeinschaft und die Wahl eines Geschäftsführenden Vorstandes und eines Sport- und Jugendwartes am 10. Januar 1954 in Neustadt. Dieses Datum muss als das realistischere Gründungsdatum des Diözesanverbandes angesehen werden. Dies wird nicht nur in der Presse dokumentiert, die vom Zusammenschluss der verschiedenen DJK-Vereine zur Diözesangemeinschaft und der Wahl des Diözesanvorstandes am 10. Januar 1954 und der ersten Zusammenkunft des Vorstandes am 27. März berichtet. Einen weiteren Beweis für das Gründungsjahr 1954 liefert die Niederschrift „Über die 1. ordentliche Tagung der DJK-Diözesangemeinschaft Speyer am 16. November 1955 im Bahnhofshotel in Schifferstadt“. Hierin ist zu lesen, dass in Vertretung des erkrankten Vorstandes, Max König, der Geistliche Beirat Pfarrer Stoltz ausführt, „dass die DJK-Diözesangemeinschaft am 10.01.1954 ins Leben gerufen wurde“ (ebenda). Nach realistischer Betrachtungsweise muss sicherlich das Jahr 1954 als Gründungsjahr des DJK-Diözesanverbandes Speyer angesehen werden. Damit wird keineswegs die Leistung der Männer des vorläufigen Vorstandes der Gemeinschaft aus dem Jahr 1950 geschmälert. Ganz im Gegenteil. Sie waren es schließlich, die durch uneigennütziges, aber zielgerichtetes Wirken die Gründung der DJK-Diözesangemeinschaft in der Diözese Speyer förderten und wesentlich zur Entwicklung des Diözesanverbandes beitrugen.