Weitere Erleichterungen für den Sport im Saarland

Weitere Erleichterungen für den Sport im SaarlandSeit Pfingstmontag (1. Juni) sind für das Saarland weitere Erleichterungen in Kraft, die auch den Freizeitsport betreffen. Unter anderem dürfen die Trainingsgruppen nun zehn – statt wie bisher fünf – Personen umfassen, und auch die Nutzung der Umkleiden ist unter Hygieneauflagen wieder erlaubt. Diese Änderungen gelten zunächst bis einschließlich 14. Juni.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Infektionsgeschehen im Saarland ist unter Kontrolle, die Zahlen derzeit sehr erfreulich. Deshalb sind weitere Lockerungen gut möglich, unter anderem für die Gastronomie, bei den Kontaktbeschränkungen und für Sport und Schwimmbäder.“

Die wichtigsten Regelungen für den Sport im Überblick:

  1. Einhaltung des Mindestabstandes,
  2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,
  3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises,
  4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
  5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
  6. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  7. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
  8. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
  9. keine Zuschauer.

Aktualisierte saarländische Verordnung zur Corona-Bekämpfung vom 29.05.2020