Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz

Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-PfalzDie Landesregierung in Mainz hat in den zurückliegenden Wochen diskutiert, wie die Corona-Maßnahmen im Herbst angepasst werden können. Dabei hat sie mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammengearbeitet, sich intensiv mit dem Corona-Expertenteam aus Medizinern, Virologen und weiteren Wissenschaftlern beraten und zahlreiche Gespräche mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gruppen geführt. Am 11. September hat der Ministerrat nun die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die Mittwoch, 16. September, in Kraft tritt.

Die Erleichterungen betreffen in erster Linie Veranstaltungen mit Publikum: In geschlossenen Räumen dürfen künftig bis zu 250 Menschen dabei sein, im Freien sind es bis zu 500 Menschen. Dabei gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz vor, hinter und neben der Person frei bleibt.

Für den Trainings- und Spielbetrieb gelten weiterhin folgende Regeln:

  • Feste Trainings- oder Wettkampfgruppen von bis zu 30 Personen dürfen Kontaktsportarten ausführen.
  • Für Gruppen über 30 Personen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
  • Kontaktdatenerfassung ist Voraussetzung.
  • Die Zahl von 30 Personen gilt nur für die reine Sportausübung, vor und nach dem Sport gelten wieder die üblichen Kontaktbeschränkungen.

 

11. CoBeLVO und zugehörige Hygienekonzepte:

Elfte Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung Rheinland-Pfalz

Hygienekonzept_für Sport im Innenbereich

Hygienekonzept für Sport im Aussenbereich